11.7.2019

In einer aktuellen Ratsanfrage befasst sich die BBL Fraktion mit der Frage, ob Bewohner im Versorgungsbereich der EPL eine Klimaanlage installieren dürfen.

"Der Sommer 2018 war der zweitheißeste in Deutschland seit der Wetteraufzeichnung im Jahr 1881. Laut dem Robert Koch Institut starben aufgrund der Hitzewelle im Sommer 2018 allein in Berlin und Hessen geschätzt 1200 Menschen an den Folgen der hohen Temperaturen. Besonders betroffen sind ältere Menschen, aber auch Säuglinge und Kleinkinder. Auch in diesem Jahr bescherte der Juni erneut Rekordtemperaturen.

 
Die Installation von sogenannten Split Klimaanlagen kann eine wirkungsvolle Maßnahme sein, um die Gesundheitsrisiken im Eigenheim zu minimieren und den Wohnkomfort deutlich zu erhöhen. Durch den Betrieb der Anlage mit Ökostrom, kann auch die Umweltverträglichkeit einer solchen Anlage stark verbessert werden.
 
Bewohner im Nahversorgungsbereich der EPL haben sich mit der Nutzung der umweltfreundlichen Fernwärme für eine nachhaltige energetische Versorgung für Heizung und Warmwasser entschieden. Gleichzeitig unterliegen sie der Nahwärmesatzung der Stadt Langenhagen. Diese beinhaltet im §4 einen Anschluss- und Benutzungszwang der Fernwärme und schreibt für anschlusspflichtige Grundstücke vor: 
 
"Auf den anschlusspflichtigen Grundstücken sind neben der als öffentliche Einrichtung betriebenen Nahwärmeversorgung weitere Feuerungsanalagen zum Betrieb mit Kohle, Öl, Gas oder anderen Stoffen, die Rauch oder Abgase entwickeln können, sowie die Errichtung und der Betrieb von elektrisch betriebenen Heiz- und Warmwasserbereitungsanlagen nicht gestattet".
 
Einzige Ausnahmen sind dezentrale Kleinzapfstellen, gelegentlich genutzte, nicht ortsfeste elektrische Heizgeräte sowie gelegentlich genutzte Kaminfeuerstellen.
 
Die Satzung befasst sich nicht mit der Installation von Split Klimageräten, und doch stellt sie Haushalte im Anschlussbereich vor eine rechtliche Unsicherheit, falls sie ein Split Klimagerät installieren wollen.
 
Denn obwohl der Zweck eines solchen Geräts die Kühlung der Raumluft ist, kann es auch zum Heizen genutzt werden (elektrisch). Nach Rücksprache mit einem Installationsbetrieb für Klimaanlagen gibt es auf dem Markt ausschließlich Geräte, die neben der Kühlfunktion auch eine solche Heizfunktion haben.
 
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
 
1.) Ist die Installation und der Betrieb einer Split Klimaanlage in einem Haushalt im Bereich der Nahwärmeverorgung der EPL Langenhagen erlaubt?
 
2.) Für den Fall, dass die Verwaltung der Auffassung ist, dass dies nicht erlaubt ist, schildern Sie uns bitte Ihre Beweggründe unter Berücksichtigung der oben beschriebenen gesundheitlichen Aspekte und mit Bezug auf das Recht auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Grundgesetz)."